Früherkennung von Rohrleitungsbrüchen

Jährlich werden von Vorstandsmitgliedern der IGP I Überprüfungen der Wasserleitungsstränge, die zu den Einfamilienhäusern führen, vorgenommen. Gleichzeitig mit der Ablesung der Hauswasserzähler durch die Firma Hundt im Dezember jeden Jahres werden durch die IGP I die unter den Laubengängen (Kollektoren) befindlichen 39 Hauptwasserzähler abgelesen. Wenn nun die Summe der Wasserverbräuche in einem Wasserleitungsstrang – laut Ablesung Fa. Hundt – nicht mit dem Wasserverbrauch des dazugehörigen Hauptwasserzählers übereinstimmt, besteht der Verdacht auf einen Rohrleitungsbruch in dem betreffenden Wasserleitungsstrang.

So konnten bereits frühzeitig Rohbrüche erkannt werden, z.B. letztes Jahr im Melicharweg. Auch im letzten Dezember wurden wieder diese Messungen durchgeführt. An zwei Stellen besteht ein nur geringfügiger Verdacht auf Rohrbruch, der natürlich stichprobenweise weiter überprüft wird.

Die Kosten für die Behebung von Rohrbrüchen sind normalerweise durch eine private Versicherung bzw. über eine Versicherung der Neuen Heimat abgedeckt. Die Kosten für den Wasserverlust werden allerdings global über die Betriebskosten allen Hauseigentümern angelastet – € 3.28/m³. Davon ca. je die Hälfte für Reinwasser (Linz AG), die andere Hälfte für Kanalgebühren (Gemeinde Puchenau).

Es ist also im allgemeinen Interesse Rohrbrüche möglichst frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

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