Vertreten durch die Rechtsanwälte Sattlegger/Dorninger/Steiner und Partner hat die IG Puchenau I innerhalb der dafür festgesetzten Frist (2.1.-30.1.) zu geplante Änderungen im Bebauungsplan Nr. 5 (Gartenstadt I) bei der Gemeinde Puchenau Einwendungen vorgebracht (Download – Einwendungen). Diese Einwendungen stützen sich auf die bereits durchgeführte Befragung, bei der sich mehr als zwei Drittel der Hausbesitzer der Gartenstadt I gegen den von der Neuen Heimat im nördlichen Teil des Schallenbergerweges geplanten Neubau ausgesprochen haben.
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